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Mittwoch, 3. August 2011

"Frag Deine Stadt" - freier Informationszugang ?!

Seit Montag gibt es das Portal "Frag den Staat".  Betreiber ist die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. . Ziel des Portals ist es, zu einer zentralen Sammelstelle für Anfragen an Bundesministerien und -behörden im Internet zu werden. 

Aktenschränke -  oft geschlossen
Vielen Bürgern sind die Möglichkeiten und Wege der Gesetze, nach denen Akteneinsicht beantragt werden kann, nicht bekannt. Die Hürde, eine Anfrage zu stellen ist sehr hoch. Und die Aktenschränke der öffentlichen Verwaltungen sind nicht gerade gläsern oder offen. Mit der neuen Plattform können nun Anfragen erleichtert gestellt werden - und Antworten werden direkt und transparent an gleicher Stelle veröffentlicht. Somit hat die gesamte Öffentlichkeit Zugang zu Informationen. 

Ohne einen geregelten Zugang zu Informationen, funktioniert Demokratie nur halbherzig. Wir erleben das in allen Bereichen, ob im Bund, Land oder in der Kommune.

Zugang verschafft das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es ist ein Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, ein deutsches Gesetz zur Informationsfreiheit und seit dem 1. Januar 2006 in Kraft. Man glaubt es kaum.

Auch einige Bundesländer haben ein solches eingerichtet. In NRW gilt das Informationsgesetz seit dem 1. Januar 2002.

Fragen und Infos in der eigenen Stadt 
Für die kommunale Ebene hatte ich in Gütersloh bereits den Bürgerantrag gestellt, eine eigene kommunale Satzung zu erlassen, wie der Zugang zu Informationen geregelt ist - und was das kosten würde. (Wisse, der Teufel steckt im Detail.)

Die Satzung wurde vom Hauptausschuss (5.7.2010) abgelehnt. Die Verwaltung hat jedoch nach Änderungsantrag meiner Anfrage durch die Grünen und die BfGT folgendes erarbeitet: 

In der Ratssitzung vom 24.09.2010 wurde das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt, auf der Seite der Stadt Gütersloh zu finden:

"Die Informationen werden Ihnen möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung zugänglich gemacht.
Bei allem Bemühen um Offenheit und Transparenz des Verwaltungshandelns, kann das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen nicht uneingeschränkt gelten. Grenzen werden gesetzt, wo beispielsweise Datenschutzrechte Dritter oder Belange der inneren Sicherheit tangiert werden. Das müssen Sie beachten: 
der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden 
der Antrag muss bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist."

Danach sind mündliche oder einfache schriftliche Auskünfte sowie Akteneinsicht in einfachen Fällen gebührenfrei, ansonsten sind nach Landesrecht Gebühren zu erheben.

Wie wäre es mit einem eigenen Internetportal auf der Seite der Stadt Gütersloh, nämlich:
 "Frag Deine Stadt" - dies nach dem Vorbild von "Frag den Staat"?  


Das Bücherregal ist weg... der Himmel öffnet sich

Ich habe aufgeräumt. Das Bücherregal der alten Aufmachung ist im Archiv verschwunden. Der Himmel ist jetzt blau. Hatte mal Lust auf Veränderung.

 
Die Inhalte ändern sich aber nicht. Es bleibt bei einem bunten Mix aus: Politik, Seemannsgarn, Glossen, Kommunales, Freches.