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Freitag, 12. Oktober 2012

Vertrag um Konversion - noch Fragen offen

Der Vertrag zur Konversion zwischen dem Landesministerium für Wirtschaft, Bauen, Wohnen, Energie, Verkehr NRW und der NRW-Urban ist nun öffentlich. Zu finden unter den Anfragen in "Frag den Staat". Hier fndet sich das Angebot von NRW-Urban sowie der eigentliche Werk-Vertrag, der auf dem Angebot beruht. Das Honorar ist allerdings geschwärzt, also nicht erkennbar. Datenschutz.

Vertrag zu Konversion: Lückenschluss der Information?

Es zeigen sich einige interessante Aspekte: (Teil 1)



0.
Die zwei betroffenen Standorte in Gütersloh werden unterschiedlich bewertet: Die Nachrichtenkaserne (Mansergh Barracks) ist bereits ausreichend analysiert worden, ihr Potenzial steht ofensichtlich seit 2011 bereits fest - und ist kein Gegenstand des vorliegenden Vertrages mit NRW-Urban. Unklar ist bisher die Nutzung des Flughafengeländes sowie der dortigen baulichen Infrastruktur an der Marienfelder Straße, das ist Gegenstand des Vertrages, aber mit Einschränkungen.

1.
Dem Standort Mansergh Barracks wurde im Verlauf eines "Werkstattverfahrens" bereits 2011 ein grundsätzliches Potential attestiert, als innenstadtnaher Standort auch unter jetzt noch nicht absehbaren Marktentwicklungen entwicklungsfähig zu sein. Bis spätestens 2020 sollen die Mansergh Barracks der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Vermarktung für zivile Zwecke übergeben werden. (Errichtet wurde das Areal übrigens auf dem Gelände des damaligen Stadtwaldes. Auch heute noch grenzt es an ein Areal mit landschaftsorientierter Erholung. Also ein Sahnestück.) 

Im 1. Konversionsbericht der Stadt Gütersloh heißt es auf Seite 29: "Als Eigentümer bzw. Mieter der Wohnungen bittet die BImA, dass zum jetzigen Zeitpunkt dieEigentums- und Besitzverhältnisse der einzelnen Bestände nicht detailliert öffentlich gemacht werden. Dieser Bitte ist unbedingt nachzukommen, da auch aus der Sicht der Stadt Gütersloh eine unerwünschte Immobilienspekulation vermieden werden soll. Aus diesem Grund werden im Folgenden nicht die detaillierten Wohnbestände vorgestellt, sondern lediglich ein Überblick gegeben bzw. auf die größten allgemein bekannten Wohnstandorte verwiesen."

Fazit: Wo genau wird das weitere Verfahren zu diesem Teil der Konversion geregelt? Die BImA verkauft zu gegenbem Zeitpunkt zu Marktpreisen. Die Stadt müsste bis dahin erkennbar machen, dass sie sich für diesen Standort interessiert - und wie sie diesen mit welcher Verwendung finanzieren könnte. Hier sind bisher zu wenig öffentliche Fragen an das vermeindliche Ergebnis gestellt worden. Wer profitiert am Ende und wer hat schon seine Claims dazu abgesteckt?

2. 
In Gütersloh werden bis oder um 2020 rund 1000 Wohneinheiten aus der bisher britischen Nutzung auf den zivilen Wohnungsmarkt gebracht; in der Nachbargemeinde Harsewinkel sind es ca. 380 Wohneinheiten. "Diese Wohnungen – sowohl in Geschossbauten als auch als Einfamilienhäuser - gehören nur teilweise der BImA; über Zustand, Ausstattungsstandard, energetische Eigenschaften und Zuschnitt hat die Stadt Gütersloh keine oder nur geringe Kenntnisse."

Im Angebot der NRW-Urban findet sich unter Punkt Leistungsbereich 2 "Einschätzung der Wohnraumbestände" eine Liste möglicher Dienstleistungen, von der Ermittlung der Eigentümerverhältnisse (privat, BImA), Wohnungstypen, Bausubstanz, städtebaulichen Potenziale der Siedlungen, Aufwertungen im Wohnumfeld und Verdichtungsmöglichkeiten. 
Diesen Baustein aus dem Angebot aber enthält der Vertrag dann nicht mehr. "Die im Angebot beschriebene Bestandsaufnahme Wohnungen wird zurückgestellt." - so steht es im Vertrag - ohne weitere zeitliche oder andere Spezifizierung dazu. 

Frage: Wer also kümmert sich um diesen Teil der Konversion? Und wo wird der Prozess transparent abgelichtet? Die Frage der Folgenutzung bleibt grundsätzlich offen.

3.   
Im Leistungsschwerpunkt 1 findet sich der Punkt "Flugplatz". 
Im Arbeitsschwerpunkt  "Bebauungen und Infrastrukturen des Standorts – Rahmenbedin-gungen des Truppenabzugs" findet sich auf dem Weg zum Grobnutzungskonzept auch der Punkt: Wir befassen uns mit kommunalen Entwicklungszielen für ein Zwischennutzungs-konzept, den Zielen der Regionalplanung, die für ein Zwischennutzungskonzept relevant sind.

Frage: Was bedeutet hier ein Zwischennutzungskonzept?

Teil 2 folgt.

2 Kommentare:

  1. Hallo Frau Anke Knopp, ich finde Ihre Ausführungen ja sehr interessant, aber wirklich verstehen kann ich sie nicht. Es ist zu abstrakt, denn ich habe ein konkretes Ziel: Meine Familie mit 2 Kindern suchen seit 1 Jahr nach einer bezahlbaren Mietwohnung in Gütersloh und haben die Hoffnung, dass die 1000 auf den Markt kommenden Wohnungen der Tommies uns eine bezahlbare Chance eröffnen.

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  2. Hallo Herr Shmidt, Sorry für die späte Rückmeldung, ich hatte gestern kein Netz. IHr Anliegen kann ich gut nachvollziehen. So wie Ihnen geht es vielen Suchenden in GT. Genau aus dem Grund ist es mir wichtig, möglichst klar offen zu legen, wer diese Wohnungen demnächst vermarktet - und wie die Stadt Gütersloh und die Politik sicherstellen können, dass es nicht zu Luxussanierungen und Luxusumwidmung kommt. Man kann auch Wohngebiete ausschreiben, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. das aber muss politisch gewollt sein. Makler aber verfolgen ganz andere Ziele, eben Gweinnmaximierung im besten Fall. Wenn sich also der Abzug der Briten als ein Vorteil für ganz Gütersloh gestalten soll, braucht es mehr AUgenmerk und Konzepte als bisher. Eines davon muss bezahlbarer Wohnraum heissen.

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