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Montag, 21. April 2014

Benimmtafel im Ratssaal

Damit auch in der nächsten Ratsperiode alle Bürgerinnen und Bürger wissen, wie sie sich auf der Ratstribüne zu verhalten haben, hängt eine Benimmordnung auf beiden Seiten der Ratstribüne im 8. Stock. 

Dies zeigt einen Auszug aus der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gütersloh: § 22 Ordnungsgewalt und Hausrecht. 

Die Begriffe "störende Unruhe", "ungebührliches Verhalten" sowie "Würde der Versammlung" sind dabei ohne tiefere Definition geblieben. Was also wäre eine "störende Unruhe" in einer lebhaften Demokratie, wenn die Bürger ansonsten ihr Frage- und Rederecht fristgerecht schriftlich einreichen müssen?

 
In aller Kürze besagt die Benimmtafel: Wer sich als Zuschauer und Zuhörer offensichtlich bemerkbar macht, fliegt nach Ermahnung raus oder KANN rausfliegen. Fazit: Bürger, schön ruhig bleiben, auch wenn einem da oben manchmal die Luft wegbleibt.










              ... in der meisten Zeit ist der Rat eine Dunkelkammer       Fotos ak2014




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